Laser- und UV Schutz unter der Beachtung gesetzlicher Vorschriften ist ein oft unterschätztes Thema. Hierbei kommt es nicht nur auf den sicheren Betrieb von Anlagen und Maschinen an sondern auch um die richtige Schulung der Mitarbeiter sowie die ordnungsgemäße Erstellung notwendiger Dokumentationen.
Viele Anlagen, Maschinen und Bereiche beinhalten Laser- und UV-Anlagen. Diese sind zum Beispiel
Wann Benötigen Sie Laser- und/oder UV-Schutz?
Grundsätzlich benötigen Sie IMMER Schutz, da Sie verpflichtet sind Ihre Mitarbeiter vor Gefahren und Unfällen präventiv zu bewahren.
UV-Schutz nur in UV Anlagen?
UV-Schutz umfasst nicht nur die Arbeit mit Anlagen welche künstliche UV-Strahlung erzeugen, nein auch für die tägliche Arbeit. Diese UV-Strahlung besteht bei Arbeiten unter natürlicher UV-Einstrahlung im Sommer z.B. bei Zimmerer, Dachdecker, Maurer
Wann benötige ich einen Laserschutzbeauftragten?
*Info: Materialbearbeitungslaser und andere Lasergeräte der Klasse 1 und 2 überschreiten bei Instandhaltung-, Wartung-, und Beschickungsarbeiten die Expositionsgrenze nach TROS und OStrV und gelten dann als Laser der Klasse 4. Hier sind Schutzmaßnahmen unabdingbar!