Laser- und UV Schutz unter der Beachtung gesetzlicher Vorschriften ist ein oft unterschätztes Thema. Hierbei kommt es nicht nur auf den sicheren Betrieb von Anlagen und Maschinen an sondern auch um die richtige Schulung der Mitarbeiter sowie die ordnungsgemäße Erstellung notwendiger Dokumentationen. 

 

Viele Anlagen, Maschinen und Bereiche beinhalten Laser- und UV-Anlagen. Diese sind zum Beispiel

 

  • Sicherheits-Laserscanner
  • Schneide- und Gravurlaser
  • Showlaser
  • Medizinische Laser
  • Taster, Schalter u. Dickenmesser z.B. zur Werkstückmessung
  • Laser zur Oberflächenbearbeitung z.B. Perforation zur Haftungsverbesserung
  • UV-Trockenanlagen bei Lackieranlagen oder Beschriftungen
  • UV-Aktivierung von Trocken- oder Außhärtevorgängen
  • usw.

 

Wann Benötigen Sie Laser- und/oder UV-Schutz?

Grundsätzlich benötigen Sie IMMER Schutz, da Sie verpflichtet sind Ihre Mitarbeiter vor Gefahren und Unfällen präventiv zu bewahren.

 

UV-Schutz nur in UV Anlagen?

UV-Schutz umfasst nicht nur die Arbeit mit Anlagen welche künstliche UV-Strahlung erzeugen, nein auch für die tägliche Arbeit. Diese UV-Strahlung besteht bei Arbeiten unter natürlicher UV-Einstrahlung im Sommer z.B. bei Zimmerer, Dachdecker, Maurer

 

Wann benötige ich einen Laserschutzbeauftragten?

  • Bei ausschließlicher Anwendung der Laserklasse 1 und 2 gem. DIN EN 60825 benötigen Sie keinen unmittelbaren Beauftragten, jedoch eine Beratung zum sicheren Einsatz und Schutz ihrer Mitarbeiter sowie eine ordnungsgemäße Schulung und Unterweisung*
  • Bei Laser der Klasse 1M, 2M oder vormals Klasse 3A und Höher ist gemäß TROS ein Laserschutzbeauftragter empfohlen. 
  • Bei Laser der Klasse 3 und 4 im Betrieb ist ein Laserschutzbeauftragter vorgeschrieben

*Info: Materialbearbeitungslaser und andere Lasergeräte der Klasse 1 und 2 überschreiten bei Instandhaltung-, Wartung-, und Beschickungsarbeiten die Expositionsgrenze nach TROS und OStrV und gelten dann als Laser der Klasse 4. Hier sind Schutzmaßnahmen unabdingbar!

 

  • Erstellung notwendiger Dokumentationen
  • Dienstleistung als externer Laserschutzbeauftragter
  • Durchführung von Schulungen ihrer Mitarbeiter
  • Unterstützung bei Auswahl von Anlagen und Betriebsmitteln
  • Beratung zum richtigen und energiesparenden Einsatz von UV-Anlagen und UV-Trocknern
  • Immissionsschutz an UV-Anlagen
  • Unterstützung bei Verbesserung/Umbau bestehender Anlagen
  • Beratung zum sicheren Betrieb von Anlagen