AB WIE VIELEN MITARBEITERN IST ARBEITSSCHUTZ NOTWENDIG?

Grundsätzlich ist Arbeitsschutz ab Mitarbeiterzahl 1 notwendig. Warum dies so ist? Jeder Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und ihnen die aufgeführten Aufgaben gemäß §5 Abs. 1 und §6 ASiG zu übertragen, soweit dies im Hinblick auf die dort genannten Kriterien erforderlich ist. Eine konkretisierte Umsetzung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2, in der verschiedene Betreuungsmodelle aufgeführt sind.

IST EXTERNER ARBEITSSCHUTZ RENTABEL?

Aus unserer Erfahrung können wir Ihnen sagen JA. Auch bei kleinen unternehmen unter 10 Beschäftigten ist eine externe Fachkraft rentabel. Hierbei ist insbesondere zu erwähnen, dass Sie sich auf Ihr tägliches Geschäft konzentrieren können und wir das Thema Arbeitsschutz komplett für Sie übernehmen. Gerne erstellen wir ihnen ein individuelles unverbindliches Angebot -  Sie werden sehen es rechnet sich!

 

Auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat hierzu eine Studie veröffentlicht.

ZUR STUDIE - EXTERNER LINK

BETRIEBSÄRZTLICHE UND SICHERHEITSTECHNISCHE REGELBETREUUNG IN BETRIEBEN BIS 10 BESCHÄFTIGTE

GRUNDBETREUUNG

Ihre Verpflichtung (Anlage 1 zu §2 Abs. 2 DGUV Vorschrift 2)

  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Durchführung von Unterweisungen
  • Aktualisierung der Dokumente spätestens alle 5 Jahre
  • Unterstützung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. Betriebsarzt notwendig

Zusätzlich zur Grundbetreuung ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. der Betriebsarzt für besondere Anlässe hinzuzuziehen (spätestens alle 3 Jahre + Anlassbezogen)

  • Neu- und Umbauten
  • wichtige betriebliche Veränderungen (z.B. Schichtdienst Einführung, neue Produkte oder Dienstleistungen einführen)
  • Einführung neuer Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe die ein erhöhtes Gefährdungspotential zur Folge haben
  • Erstellung von Notfall- und Alarmplänen
  • Gestaltung neuer Arbeitsplätze bzw. Umbau bestehender
  • Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten
  • Durchführung sicherheitstechnischer Überprüfungen und Beurteilung von Anlagen, Arbeitssystemen und Arbeitsverfahren
  • Auftreten von Gewaltübergriffen und Überfallgeschehen

 

 

BETRIEBSÄRZTLICHE UND SICHERHEITSTECHNISCHE REGELBETREUUNG IN BETRIEBEN MIT MEHR ALS 10 BESCHÄFTIGTE

GRUNDBETREUUNG & BETRIEBSSPEZIFISCHE BETREUUNG

Grundbetreuung durch SiFa umfasst unter Anderem

  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
  • Unterstützung bei Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
  • Untersuchung nach Ereignissen
  • Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen und Beschäftigten
  • Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
  • Mitwirkung bei betrieblichen Besprechungen

Betriebsspezifische Betreuung durch SiFa umfasst unter Anderem Themen zur 

  • Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zu menschengerechten Arbeitsgestaltungen 
  • Betriebsspezifische Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation 
  • Externe Entwicklung mit spezifischen Einfluss auf die betriebliche Situation
  • Betriebliche Aktionen, Programme, und Maßnahmen

 

Info: Teilnehmer der Alternativen Betreuung oder auch "Unternehmermodell" genannt (Anl. 3 DGUV V2), sind zur externen bedarfsorientierten Betreuung durch eine SiFa verpflichtet. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass die komplette externe Betreuung auch bei Firmen unter bzw. ab 10 Mitarbeitern extern rentabler ist, da sich die im Unternehmen verantwortlichen so auf Ihre tägliche Arbeit konzentrieren können.