SICHERHEITSBEAUFTRAGTE - GRUNDLEHRGANG

BESCHREIBUNG


Nach SGB VII sind in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. 

 

Die Ordnungsgemäße Ausbildung gemäß SGB VII sowie DGUV I 211-021 wird hierbei vorausgesetzt. 

 

Bei In-House Schulungen werden Ihre Mitarbeiter generell nach individuellen  betriebsspezifischen Gegebenheiten ausgebildet.

DETAIL


Die Ausbildung gliedert sich wie folgt

 

Grundlehrgang

  • Grundlehrgang gemäß §22 SGB VII (Dauer 2 Tage)

Aufbaulehrgang

  • Sicherheitsbeauftragte je nach Bereich (Dauer 1-2 Tage)
    • Technik
    • Verwaltung
    • Rettung
    • Kommunal
    • Individuell (Schwerpunkt auf Anfrage)

Fortbildung

  • Fortbildung gemäß DGUV V1 §20 (Dauer 1 Tag)

TERMINE


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Die Exakte Anzahl der notwendigen Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen ergibt sich nach DGUV Vorschrift 1 §20. Hierbei wird auf 5 Grundsätzliche Parameter verwiesen

  • Räumliche Nähe - Sicherheitsbeauftragter soll in gleichem Gebäudeabschnitt sein
  • Zeitliche Nähe - Sicherheitsbeauftragter soll in gleicher Schicht arbeiten (1 Sicherheitsbeauftragter kann nicht für 2 Schichten eingeteilt sein)
  • Fachliche Nähe - Sicherheitsbeauftragte sollten den Arbeitsbereich sowie die fachlichen Inhalte kennen
  • Anzahl der Beschäftigten - Die Anzahl der zugehörigen Beschäftigten sollte bei max. 80 Beschäftigte (geringes Risiko/Unfallzahlen) liegen
  • Unfallzahlen und Gesundheitsgefahren - Höre Unfallzahl oder größere Gesundheitsgefahr = mehr Sicherheitsbeauftragte

 

Voraussetzungen zur Teilnahme:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung*
  • geistige und charakterliche Eignung
  • Sicherheitsbewusstsein

 

Nach Durchführung der praktischen Ausbildung wird eine schriftliche Abschlussprüfung sowie praktische Prüfung durchgeführt und dokumentiert. 

 

* Abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Berufserfahrung ohne Ausbildung