SICHERHEITSBEAUFTRAGTE - GRUNDLEHRGANG
BESCHREIBUNG
Nach SGB VII sind in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.
Die Ordnungsgemäße Ausbildung gemäß SGB VII sowie DGUV I 211-021 wird hierbei vorausgesetzt.
Bei In-House Schulungen werden Ihre Mitarbeiter generell nach individuellen betriebsspezifischen Gegebenheiten ausgebildet.
DETAIL
Die Ausbildung gliedert sich wie folgt
Grundlehrgang
Aufbaulehrgang
Fortbildung
TERMINE
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per E-Mail oder telefonisch.
Die Exakte Anzahl der notwendigen Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen ergibt sich nach DGUV Vorschrift 1 §20. Hierbei wird auf 5 Grundsätzliche Parameter verwiesen
Voraussetzungen zur Teilnahme:
Nach Durchführung der praktischen Ausbildung wird eine schriftliche Abschlussprüfung sowie praktische Prüfung durchgeführt und dokumentiert.
* Abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Berufserfahrung ohne Ausbildung