UNSERE ERFOLGSMAXIME: SICHERHEIT- UND GESUNDHEITSSCHUTZ AUCH IM KONTAMINIERTEN BEREICH.
Die Grundanforderung zur Bestellung geeigneter Koordinatoren wird gesetzlich streng geregelt. Bauherren und Bauunternehmen sind nicht nur gesetzlich sondern auch gesellschaftlich dazu verpflichtet, Beschäftigte, interessierte Parteien sowie die Umwelt vor Gefahren sowie Umweltgefährdungen zu Schützen.
GRUNDANFORDERUNG ZUR BESTELLUNG
In der TRGS 524 Sowie DGUV Information 101-004 (vormals BGR 128) wird für das Arbeiten in kontaminierten Bereichen ein geeigneter fachkundiger Koordinator gefordert. Dies beschreibt auch die Konkretisierung zum §7 der GefStoffV. Bereits bei Vorerkundung sind hier geeignete Maßnahmen notwendig, um den Schutz zu gewährleisten. Der darauf basierende Arbeits- und Sicherherheitsplan (A+S Plan) sowie die notwendige Gefährdungsbeurteilung mit Festlegung der Maßnahmen, darf nur durch eine fachkundige Person gemäß Anlage 2A für alle Bereiche erstellt werden.
Bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen können neben der in der TRGS 524 behandelten Gefährdungen für Gefahrstoffe auch Gefährdungen durch z.B. biologische Arbeitsstoffe gemäß BioStoffV eintreten.
Auch bei Arbeiten mit schwachgebundenen Asbest sowie Asbestzement gemäß TRGS 519 ist ein geeigneter Koordinator mit vorhandener Sachkunde notwendig. Wir verfügen selbstverständlich über die notwendige Sachkunde, als Koordinator in Bauvorhaben mit Asbest tätig zu werden.
Kontaminierte Bereiche beschreiben
Kontaminierte Bereiche können sein
AUFGABENFELD: INTEGRATIV UND PRÄVENTIV
COMPLIANCE: UNTERSTÜTZUNG VON A-Z
Meierhofer trägt mit der Beauftragung als Koordinator nach Anlage 2A der TRGS 524 dazu bei, dass die Sicherheit der Mitarbeiter sowie der Umwelt nicht außer Acht gelassen wird.
Wir sind nicht nur auf dem Papier als Koordinator tätig sondern sind auch Vor Ort tätig. Durch unsere Fachexpertise unterstützen wir Sie präventiv!
Sollten Sie eine Sanierung, Abbruch oder Rückbau mit Asbest gemäß TRGS 519 vornehmen, sind wir auch gemäß dieser als Koordinator durch die Gewerbeaufsicht berechtigt und anerkannt.
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