Die Meierhofer KG ist bemüht, ihre Website www.mmeierhofer.com im Einklang mit der Verordnung barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Website der Meierhofer KG (www.mmeierhofer.de sowie www.mmeierhofer.com).
Diese Website ist gesamtheitlich wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit mit den geltenden Gesetzen (Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderung für Produkte und Dienstleistungen sowie dem BFSG) vereinbar.
Die Meierhofer KG ist gemäß Abschnitt 2, §3 Absatz 3 nicht verpflichtet, ihre Dienstleistungen barrierefrei zur Verfügung zu stellen.
Nichtsdestotrotz werden die Dienstleistungen vor Ort bei gewerblichen Kunden derart gestaltet, dass spezifische Grundanforderungen eine Barrierefreie Teilnahme an den Dienstleistungen innerhalb der gewerblichen zur Verfügungsstellung (Business to Business) möglich ist.
Die Meierhofer KG bietet keine Dienstleistungen an Verbraucher gemäß BFSG an.
Unverhältnismäßige Belastung
Die Website wurde nicht auf Barrierefreiheit geprüft. Eine vollständige Barrierefreie Gestaltung wird für die Dienstleistung nicht gefordert. Eine Umsetzung wäre aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht dienlich.
Die Dienstleistungen an gewerbliche Kunden fallen nicht unter die Richtlinie (EU) 2019/882 sowie das GFSG. Die Meierhofer KG ist gemäß Abschnitt 2, §3 Absatz 3 zudem nicht verpflichtet, ihre Dienstleistungen barrierefrei zur Verfügung zu stellen.
Durch einen internen test wurde festgestellt, dass der Webauftritt keine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet. Zur Erklärung wurde primär die Methode Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission — Absatz b) sonstige Maßnahme, die von den Mitgliedstaaten als angemessen erachtet werden und die gleiche Gewähr für die Richtigkeit der in der Erklärung gemachten Aussage bieten, angewendet.
Die Erklärung wurde zuletzt am 03.01.2025 überprüft.
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info<aät>mmeierhofer.de.
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie durch schriftliche Anfrage unter info<aät>mmeierhofer.de einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Meierhofer KG
vertreten durch den Komplementär Maximilian N. Meierhofer
Ponyweg 2a, D-84323 Massing
E-Mail: info<aät>mmeierhofer.de
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html