BEDIENER/INNEN VON ERDBAUMASCHINEN
BESCHREIBUNG
Die Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Erdbaumaschinen ist in der DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12 geregelt.
Wer Personen zum Fahren von Erdbaumaschinen beauftragen möchte, muss diese ordnungsgemäß ausbilden lassen. Der alleinige Besitz eines Kraftfahrzeug- oder LKW-Führerscheins befähigt nicht zum Führen einer Erdbaumaschine.
Bei In-House Schulungen werden Ihre Mitarbeiter generell nach individuellen betriebsspezifischen Gegebenheiten ausgebildet.
DETAIL
Folgende Erdbaumaschinen können in allen Gewichtsklassen ausgebildet werden
TERMINE
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per E-Mail oder telefonisch.
Voraussetzungen zur Teilnahme:
Nach Durchführung der praktischen Ausbildung wird eine schriftliche Abschlussprüfung sowie praktische Prüfung durchgeführt und dokumentiert.
* Im Rahmen der Berufsausbildung, wenn dies zum Erreichen des Ausbildungsziels notwendig ist, dürfen Jugendliche unter 18 Jahren Arbeitsmittel nur steuern, wenn dies unter fachlicher Aufsicht erfolgt. Dabei muss der Aufsichtführende und die Dauer der Ausbildung, schriftlich fixiert werden.
** Personen ohne ausreichende Deutschkenntnisse können auch an der Ausbildung teilnehmen, wenn die Zusatzkosten über einen staatlich anerkannten Dolmetscher durch den Teilnehmenden übernommen werden.